Durch diese Untersuchung lassen sich über 90% der Chromosomenstörungen erkennen. Dazu gehört die Messung der Nackenfalte des Kindes (=nuchal translucency = NT-Messung) per Ultraschall und die Bestimmung von ß-hCG und PAPP-A aus dem mütterlichen Blut. Die Werte sind nur verlässlich, wenn sie exakt zwischen der 11+1 bis 14+0 Schwangerschaftswoche bestimmt werden. Aus der Kombination mütterliches Alter, Schwangerschaftswoche und dem Messwert kann das individuelle Risiko für das Auftreten einer Trisomie 21 (dem so genannten Down-Syndrom), der Trisomie 13 und Trisomie 18 ermittelt werden. Durch eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder Chorionzottenbiopsie (Plazentapunktion) sowie durch eine erweiterte Ultraschalluntersuchung kann ein auffälliges Ergebnis weiter abgeklärt werden. In nur 5 von 100 Fällen hat man fälschlicherweise ein auffälliges Ergebnis.
Das Ziel der Untersuchung ist eine Hilfestellung für oder gegen eine invasive Diagnostik (Amniozentese/Chorionzottenbiopsie) zu geben.
Ringelröteln sind eine Infektionskrankheit, die durch das Parvovirus B19 verursacht wird. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion auf die Mutter und kann über den Mutterkuchen das Kind anstecken. Die meisten Infektionen erfolgen im Kindesalter in der Kindergarten- oder Schulzeit. Nach einer Infektion hat man normalerweise eine lebenslange Immunität. Bis zu 2/3 aller Schwangeren hatten noch keinen Kontakt mit dem Virus und sind daher potenziell gefährdet. Tritt eine Erkrankung bei Erwachsenen auf, verläuft diese meist ohne Symptome. Manchmal kommt es zu dem typischen girlandenförmigen Ausschlag im Gesicht (daher der Begriff Ringelröteln). Teilweise kommt es zu einer grippalen Symptomatik mit Gelenkschmerzen und Lymphknotenschwellung. Bei Kenntnis einer Infektion der schwangeren Patientin muss das ungeborene Kind mittels Ultraschall überwacht werden. Die Viren können beim Kind zu einer Zerstörung von roten Blutkörperchen führen, welches zu einer Wassereinlagerung (Hydrops fetalis) in den kindlichen Körper führt. Dies tritt bei etwa 4% aller infizierten Schwangeren auf. Je später die Infektion in der Schwangerschaft erfolgt, desto geringer ist das Risiko für Komplikationen. Die meisten Komplikationen treten innerhalb von 4 Wochen nach Infektion der Mutter auf.
Die Kenntnis, ob eine Immunität gegen das Virus besteht, kann helfen die oft kaum merklichen Symptome richtig zu deuten und wichtige Untersuchungen rechtzeitig einzuleiten.
Die Toxoplasmose ist eine häufige Infektion. Sie wird durch den einzelligen Mikroorganismus Toxoplasma gondii verursacht. Hauptwirt dieses Parasiten sind Katzen. Diese scheiden die Eier des Erregers mit dem Kot aus. Die Eier sind in der Lage im Erdboden oder Wasser über ein Jahr zu überleben. Die Infektion auf den Menschen erfolgt auf zwei Wegen:
1. Durch Toxoplasmose-Eier aus dem Katzenkot (Übertragung durch Staub und Wind) bzw. verunreinigte Lebensmittel (z.B. Salat oder Gemüse) oder durch engen Kontakt mit einer Katze
2. Durch den Verzehr von rohem Fleisch infizierter Tiere, in dem sich Zysten mit mehreren tausend Erregern befinden.
Die Erkrankung verläuft bei den Schwangeren oft symptomlos.
Bakterien in der Harnblase sollten während der Schwangerschaft immer behandelt werden. Unbehandelt kann es zum einen leicht zu einer aufsteigenden Infektion in die Nieren (Pyelonephritis = Nierenbeckenentzündung) kommen, zum anderen stellt die Infektion ein Risiko für Frühgeburtlichkeit dar. Meist finden sich nach bakterieller Infektion der Harnblase rasch typische Beschwerden wie Brennen beim Wasser lassen, häufiges Wasser lassen oder Blut im Urin. Mit im Rahmen der Schwangerenvorsorge durchgeführten Urinuntersuchungen lässt sich schnell eine typische (symptomatische) Harnwegsinfektion diagnostizieren. Neben der häufigeren symptomatischen Harnwegsinfektion (=mit Krankheitszeichen) gibt es auch eine asymptomatische Harnwegsinfektion (ohne Krankheitszeichen). Auch hier sind Bakterien in der Harnblase vorhanden, machen jedoch keine akuten Beschwerden. In diesen Fällen lassen sich die Bakterien jedoch nur mittels Urinkultur nachweisen. In einer wissenschaftlichen Untersuchung konnte nachgewiesen werden, dass auch die asymptomatische Bakteriurie ein Risikofaktor für Frühgeburtlichkeit darstellt. Es wird daher empfohlen eine Urinkultur am Ende des 1. Schwangerschaftsdrittels durchführen zu lassen.
Die Urinkultur wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt und erfolgt als medizinische Zusatzleistung. Werden Bakterien im Urin nachgewiesen, sollten diese antibiotisch behandelt werden.
Der Test soll helfen, Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes, GDM) früh zu erkennen. Üblicherweise wird der Test zwischen der 24. – 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Bei bestimmten Risikofaktoren wird der Test auch früher oder auch mehrmals durchgeführt.
Durchführung des Glukosetoleranztests: Die Patientin sollte morgens nüchtern (letzte Nahrungsaufnahme vor 22 Uhr am Vorabend) in die Praxis zur Blutentnahme kommen. Die Tage vor Durchführung des Tests sollte die Schwangere sich wie gewohnt ernähren (keine Diäten). Eine außergewöhnliche körperliche Belastung oder verordnete Bettruhe beeinflussen das Testergebnis, ebenso wie eine akute Erkrankung (Fieber, Schwangerschaftserbrechen). Der Test sollte vor 9 Uhr begonnen werden da eine Abhängigkeit der Werte von der Tageszeit besteht. Nach Abnahme eines Nüchtern-Blutzuckerwertes erhält man eine Lösung mit 75g Glukose zu trinken. Die Flüssigkeit sollte innerhalb von 3-5 Minuten getrunken werden (nicht in einem Zug). Im Abstand von einer und zwei Stunden werden weitere Blutentnahmen durchgeführt. Während dieser Zeit darf keine körperliche Aktivität erfolgen. Bringen Sie sich daher etwas für die Wartezeit mit.
Wird ein Schwangerschaftsdiabetes erkannt, ist dieser gut behandelbar. Betroffene Patientinnen erhalten eine Ernährungsberatung, um Ernährungsgewohnheiten zu überprüfen und werden angeleitet den Blutzucker selbst vor und nach dem Essen zu messen. So kann entschieden werden, ob eine Umstellung der Ernährung ausreicht oder ob Insulin zur Blutzuckereinstellung gespritzt werden muss. Die Therapie wird durch den Frauenarzt und Internisten (Endokrinologen) begleitet. Neben der Überwachung des Blutzuckers ggf. mit Anpassung von Insulin sollten regelmäßige Wachstumskontrollen des Kindes und Ultraschalluntersuchungen der die Gebärmutter versorgenden Blutgefäße erfolgen. Bei einem insulinpflichtigen Schwangerschaftsdiabetes sollte die Geburt ab dem errechneten Termin eingeleitet werden.
Die Schwangerschaft ist für das werdende Elternpaar eine spannende Zeit. Der Wunsch, die Entwicklung des Kindes mit Ultraschall mit zu verfolgen ist daher gut nachvollziehbar. Insbesondere in den ersten 20 Wochen, in denen die werdende Mutter das Kind noch nicht oder kaum spürt, ist es schön sich zu vergewissern, dass alles in Ordnung ist. Im Rahmen der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Mutterschaftsvorsorge sind jedoch nur 3 Ultraschalluntersuchungen (in der ~10., ~20. und ~30. Schwangerschaftswoche) vorgesehen. Auf Wunsch führen wir zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durch.
Bei medizinischer Begründung werden selbstverständlich eventuell notwendige zusätzliche Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt.